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Consorsbank Vollmacht einrichten, was ist möglich?

Consorsbank Vollmacht einrichten, was ist möglich?

Je älter wir werden, desto mehr denken wir über darüber nach, wie unsere Angehörigen im Fall der Fälle Bankgeschäfte weiter abwickeln, oder auch offene Rechnungen bezahlen können. Eine Bankvollmacht ist daher bereits in jungen Lebensjahren ein wichtiges Mittel, damit sich eine bestimmte Vertrauensperson – im Ernstfall um wichtige Angelegenheiten kümmern kann. Allerdings bieten nicht alle Banken jede Art von Vollmacht an. Wie Du eine Consorsbank Vollmacht einrichten kannst, und was bei der Consorsbank überhaupt möglich ist.

Welche Arten von Vollmachten sind im Bankbereich üblich?

Bevor ich darauf eingehe, wie Du eine Vollmacht bei der Consorsbank einrichten kannst sollten wir uns ansehen, welche unterschiedlichen Arten von Vollmachten es gibt. Denn Vollmacht ist nicht gleich Vollmacht. Im Grunde genommen sind bei einer Bankvollmacht drei Arten üblich. Zum einen die Bankvollmacht über den Tod hinaus, die Bankvollmacht bis zum Todesfall und die Vollmacht für den Todesfall.

Bankvollmacht über den Tod hinaus

Diese Art der Willenserklärung gilt ab dem Zeitpunkt, von dem an du diese abgibst, so lange, bis diese widerrufen wird. Das bedeutet, dass die Bankvollmacht zu Lebzeiten, aber auch über den Tod hinaus Wirkung hat. Der von dir Bevollmächtigte kann also nicht nur ab dem Zeitpunkt der Erteilung z.B. über dein Konto verfügen oder Überweisungen tätigen, sondern auch über den Tod hinaus. Diese Art der Vollmacht ist die bei Banken gängigste Form und daher relativ weit verbreitet.

Bankvollmacht bis zum Todesfall

Bei dieser Vollmachts-Variante sieht es etwas anders aus. Hier gilt deine Willenserklärung nur zu Lebzeiten. Ein Bevollmächtigter kann so lange du lebst, Bankgeschäfte für dich durchführen oder auch Auszahlungen oder Verfügungen vornehmen. Tritt der Todesfall ein erlischt diese Vollmacht jedoch automatisch.

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Bankvollmacht für den Todesfall

Wie der Name bereits sagt gilt diese Bankvollmacht erst, wenn der Todesfall eintritt. Eine Bevollmächtigte Person kann zu Lebzeiten weder über deine Konten verfügen, noch andere Transaktionen vornehmen.

Consorsbank Vollmacht – Welche Vollmacht ist bei Consors möglich

Unsere Nachfrage bei der Consorsbank hat ergeben, dass die Bank lediglich eine Variante anbietet, nämlich die Vollmacht über den Tod hinaus. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass eine reine Vollmacht für den Todesfall etwa, nicht angeboten wird.

Insofern ist das sonst gute Leistungsangebot der Onlinebank in diesem Punkt etwas eingeschränkt. Gerade Onlinebanken und Neobroker halten die Administration durch ein geringeres Angebot hier niedrig.

Übrigens: Die Consorsbank hat für Girokonto, Depot oder Tagesgeldkonto verschiedene Vollmachtsformulare. Eigenen Formulare lehnen Banken oftmals ab.

Consorsbank Vollmacht – Was darf der Bevollmächtigte und was nicht?

Grundsätzlich berechtigt die erteilte Vollmacht Bevollmächtigte, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die mit der Kontoführung in einem direkten Zusammenhang stehen. Damit Bevollmächtigte auch entsprechend handeln können, erhalten diese bei Consors auch entsprechende Zugangsdaten für das Onlinebanking, sowie auf Wunsch (bei einem Girokonto) eine Girocard. Dies ist allerdings an die Zustimmung des Kontoinhabers geknüpft.

Bei Girokonten können Bevollmächtigte zum Beispiel

  • über Guthaben auf Konten verfügen (z.B.- durch Abhebung oder Überweisung)
  • genehmigte Kredite wie etwa den Dispo in Anspruch nehmen
  • oder Kontoauszüge und Abrechnungen für den Kontoinhaber entgegennehmen und anerkennen

Es gibt allerdings auch Dinge, die Bevollmächtigte bei der Consorsbank mit Ihrer Vollmacht nicht machen dürfen. Im Einzelnen sind dies folgende:

  • Kontoeröffnungen vornehmen
  • neue Kredit- oder Darlehensverträge vornehmen
  • Konten oder Kreditkarten kündigen
  • Überweisungslimits für Konten ändern
  • Referenzkonten ändern
  • Untervollmachten erteilen

Fazit – Consorsbank Vollmacht

Consorsbank Vollmacht einrichten, was ist möglich?

Wer andere Vollmachten als die gängige Vollmacht über den Tod hinaus erteilen möchte, sollte sich gegebenenfalls nach Alternativen umsehen. Die Consorsbank Vollmacht gilt immer nur ab sofort, und über den Tod hinaus.

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An die Einrichtung einer Vollmacht zu denken ist wichtig, insbesondere, wenn es sich um die Hauptbankverbindung oder auch eine Bankverbindung mit höheren Vermögen oder Guthaben handelt. Vorteil: Bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Tod können Hinterbliebene mittels eine Vollmacht schnell auf die Konten zugreifen. Ohne eine Vollmacht wird der Prozess um einiges schwieriger. Gerade im Todesfall möchte die Bank natürlich entsprechende Legitimationsnachweise (z.B. ein Testament oder einen Erbschein sehen). Mit einer Vollmacht erspart man ich dies zunächst, zumindest für den Moment.

Stets gut überlegt sollte allerdings sein, wem man eine Bankvollmacht erteilt. Bevollmächtigte können viele Dinge tun, ohne dass der Kontoinhaber es sofort mitbekommt. Vertrauen ist bei der Vergabe von Vollmachten das A und O.

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Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

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