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Neben Guthaben, Barvermögen, Immobilien oder sonstigen Vermögensgegenständen kann es auch vorkommen, dass der Erblasser seinen Erben Vermögenswerte in Form von digitalen Währungen hinterlässt. Aber wie ist es, wenn Du Kryptowährungen vererben möchtest oder selbst erbst. Und was gilt aktuell bei der Steuer?

Im Jahr 2018 hatte ein Bitcoin im Tief etwa einen Wert von 3.000 US-Dollar. Heute im Jahr 2021 kratzt der Bitcoin an seinem Allzeithoch und notiert aktuell bei etwa 51.000 US-Dollar. Man kann sich also sehr gut vorstellen, welch teilweise enormen Vermögenswerte in den digitalen Wallets der Anleger auf Kryptobörsen schlummern.

Fallstricke für die Erben
Kryptowährungen vererben

Sollte der Erblasser Kryptowährungen hinterlassen, so kann es allein beim Zugriff der Erben auf diese Vermögenswerte zu erheblichen Problemen kommen. Was in diesem Fall wichtig sein kann habe ich im Folgenden zusammengefasst.

Fallstrick 1 – Wo liegen die Kryptowährungen des Erblassers?

Oftmals kennen die Erben nicht einmal die Wallet auf dem sich die Währung befindet. Das ist insofern problematisch weil das digitale Erbe dann unter Umständen komplett unentdeckt bleibt.

Der Erblasser sollte also idealerweise zu Lebzeiten Sorge dafür tragen, dass sämtliche Vermögenswerte inklusive digitaler Assets ordentlich dokumentiert sind. So können sich die Erben einen Überblick über die (Bank- und Kryptobörsenverbindungen) des Erblassers machen.

Fallstrick 2 – Zugriff der Erben auf die Wallet

Ein weiteres Problem könnte der Zugriff der Erben auf die Wallet des Erblassers sein. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, Kryptowährungen zu verwahren. Eine Möglichkeit ist die Aufbewahrung der digitalen Währungen in einer Online Kryptobörse, einer sogenannten Hot-Wallet. Alternative können Digitalwährungen aber auch in einer sog. Cold-Wallet (bspw. einem Ledger) aufbewahrt werden.

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Fehlt den Erben der elektronische Schlüssel für den Zugang zur Wallet, können die digitalen Währungen nicht von der Blockchain auf jemand anderen weiter übertragen werden. Auf wenn die Kryptoassets weiterhin in der Blockchain eingetragen sind, können die Erben ohne den private Key nicht darüber verfügen. Ohne den elektronischen Schlüssel zu kennen sind die digitalen Asses des Erblassers im schlimmsten Fall sogar komplett verloren.

Bei Online-Kryptobörsen (Hot-Wallets) kommt hinzu, dass diese oftmals im außereuropäischen Ausland Ihren Sitz haben. Im Erbfall kann es hier neben den Schwierigkeiten der Erbenlegitimation auch vorkommen, dass ein vollstreckbarer Titel aus Deutschland im Ausland nicht anerkannt wird.

Steuerliche Aspekte – Kryptowährungen vererben

Abschließend ist das Thema der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. digitalen Assets noch nicht geklärt. Es ist aber davon auszugehen, dass diese als Finanzmittel im Sinn des § 13 b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG einzuordnen sind.

Im Bezug auf den Wert für die Versteuerung würde somit das Stichtagsprinzip gelten dass auch bei einem Aktiendepot (Nachlass) zum Tragen kommt. Es ist also der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich.

Die Erben sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass Erbschaftssteuer grundsätzlich sofort fällig wird. Das bedeutet, dass die Steuer relativ kurzfristig an das Finanzamt zu bezahlen ist. Hierdurch können unter Umständen Liquiditätsengpässe entstehen, da sich der Zugriff auf die Kryptowährung, und damit ein möglicher Verkauf auf Grund der oben genannten Fallstricke durchaus hinziehen könnte.

Disclaimer, Haftungsausschluss

Es handelt sich um einen redaktionellen Artikel. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung oder Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit des Inhalts übernommen. Der Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar, wende dich im Zweifel an einen Steuerberater! Steuerliche Gegebenheiten können sich jederzeit ändern. Ebenso erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Anlageberatung. Der Handel mit Kryptowährungen birgt große Gefahren bis hin zu einem Totalverlust. Bitte lies auch unsere Risikohinweise bei Wertpapierinvestments.

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Von Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

2 Gedanken zu „Kryptowährungen vererben. Was gilt bei der Steuer?“

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