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    Senkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab 2022 geplant!

    Laut einem Entwurf der Regierungsparteien soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab 1.1.2022 abgesenkt werden. Doch dies hat auch Auswirkungen auf die Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge.