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VersicherungenVersicherungen

Versicherungen sind eine der liebsten Anlageklassen der Deutschen. In Zeiten niedrigster Zinsen setzen Kunden jedoch immer weniger auf klassische Rentenversicherungen die im Sicherungsvermögen des Versicherers anlegen. Immer mehr Kunden investieren Ihr Kapital in fondsgebundene Versicherungen (FRV) für die Altersvorsorge. Der „Renditemotor“ sind hier Investmentfonds und ETFs. Aber irgendwann wird auch eine Versicherung fällig, im Idealfall pünktlich zu Deinem Rentenbeginn. Dann stellt sich die Frage, was nun mit den in der Versicherung enthalten Fonds oder ETFs passiert. Ist eine Übertragung von Fonds aus einer Versicherung ins Bankdepot überhaupt möglich?

Ist eine Übertragung von Fonds aus einer fondsgebunden Rentenversicherung in ein Bankdepot möglich?

Ganz grundsätzlich kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Eine Übertragung der Investmentfondsanteile oder ETFs aus Deiner Versicherung ist prinzipiell bei den meisten Versicherungsanbietern möglich. Jedoch gibt es einigen Einschränkungen, die Du beachten solltest.

Welche Einschränkungen gibt es für eine Übertragung von Fonds aus einer fondsgebundenen Versicherung in ein Bankdepot?

Übertragen werden können im Prinzip sämtliche Anteile, bei denen es sich um Publikums-Anteilsklassen handelt. Sofern es sich bei Investments innerhalb deiner Police um Anteilsklassen für institutionelle Anleger handelt ist ein Übertrag ins Bankdepot nicht möglich. Der Grund dafür ist, dass Banken diese Anteilsklassen nicht im Kundendepot verwalten (möchten). Solltest Du also in Deiner Fondspolice eine institutionelle Anteilsklasse halten so kann es Sinn machen, vor einem geplanten Übertrag einen Fondswechsel in einen Publikumsfonds vorzunehmen.

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Fondsanteile aus der Versicherung können in aller Regel entweder komplett, oder auch teilweise in Dein Bankdepot übertragen werden. Sofern alle Investmentanteile an dein Bankdepot übertragen wurden erlischt allerdings die Versicherungspolice, und damit auch dein Versicherungsschutz.

Manche Versicherer schreiben zudem eine jährliche Mindestrente aus dem Policenwert vor, der für eine Übertragung auf ein Bankdepot vorhanden sein muss. Bei der Allianz Lebensversicherungs-AG liegt dieser Mindestwert nach meiner Recherche aktuell bei 200,00 Euro. Der Wert kann aber bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich sein.

Das Wichtigste bei einem Übertrag in Kürze:

  • keine Übertragung von Fonds für institutionelle Anleger möglich
  • ggf. ist eine jährliche Mindestrente nötig die vor Übertrag vorhanden sein muss
  • nach vollständigem Übertrag erlischt die Police und somit der Versicherungsschutz

Fazit – Übertrag von Fonds aus einer Versicherung ins Bankdepot

Einer Übertragung von Fondsanteilen aus deiner fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung steht grundsätzlich nichts im Weg. Du kannst also die Fondsanteile auch nach einem Übertrag im Depot bei deiner Hausbank verwahren lassen. Lediglich Fonds für institutionelle Anleger wird die Hausbank normalerweise nicht für Dich verwahren.

Vor einem Übertrag solltest Du aber auf jeden Fall mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft sprechen um die Voraussetzungen für einen Übertrag zu besprechen.

Übertragung von Fonds aus einer  Versicherung ins Bankdepot

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Von Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

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