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Verlustverrechnung bei Termingeschäften. BMF Schreiben schafft Klarheit!

Verlustverrechnung bei TermingeschäftenVerlustverrechnung bei Termingeschäften

Lange herrschte Unklarheit, was in Sachen Verlustverrechnung bei Termingeschäften künftig gilt. Bei Termingeschäften ist die steuerliche Verlustverrechnung begrenzt. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt nun fest, dass Zertifikate und Optionsscheine nicht als Termingeschäfte eingestuft werden.

Doch in den letzten Monaten war die Unsicherheit groß. So stand im Raum, dass neben CFDs (Contracts of Difference) künftig auch Optionsscheine und Zertifikate als Termingeschäfte eingestuft werden könnten, mit Folgen für die künftige Verrechnung von Verlusten.

Was wurde im Bundesrat zur Verlustverrechnung verabschiedet?

Ende Dezember 2020 segnete der Bundesrat eine neues Gesetz zur Verlustverrechnung von Termingeschäften ab das folgendes besagt:

Verluste aus Termingeschäften können künftig bis 20.000 Euro (bisher 10.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und Stillhalterprämien verrechnet Nicht verrechnete Verluste können auf die Folgejahre vorgetragen und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden.

Verluste aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung können mit Einkünften aus Kapitalvermögen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr ausgeglichen werden. Auch hier ist die Übertragung und Verrechnung nicht verrechneter Verluste auf die Folgejahre möglich.

Verlustverrechnung bei Termingeschäften.
Welche Produkte zählen zu Termingeschäften?

  • Contracts of Difference (CFD)
  • Optionsgeschäfte
  • Swaps
  • Devisentermingeschäfte
  • Futures und Forwards

Für Trader und Investoren ist die Klarstellung im BMF-Schreiben (Klick führt zur offiziellen Seite des Bundesministeriums für Finanzen) zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften eine Gute Nachricht. An den bisherigen Regelungen ändert sich also nichts! Gerade Optionscheine und Knock-Out Produkte werden von vielen Anlegern nicht nur zur reinen Spekulation genutzt. Vielmehr können diese Produkte auch zur reinen Absicherung des Wertpapierdepots dienen.

Es handelt sich um einen redaktionellen Artikel. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung oder Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit des Inhalts übernommen. Der Beitrag stellt keine steuerliche Beratung dar, wende dich im Zweifel an einen Steuerberater! Steuerliche Gegebenheiten können sich jederzeit ändern. Ebenso erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Handel von Wertpapieren. Der Handel mit Wertpapieren birgt große Gefahren bis hin zu einem Totalverlust..
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Von Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

2 Gedanken zu „Verlustverrechnung bei Termingeschäften. BMF Schreiben schafft Klarheit!“
  1. zum Glück werden Optionsscheine nicht als Termingeschäfte gewertet. Ich nutze diese Instrumente zur Depotabsichwrung nach unten!

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