Uns erreichten in den vergangenen Wochen viele Anfragen, ob eine Vollmacht bei Trade Republic möglich ist. Insbesondere die Frage, ob es möglich ist, bei Trade Republic eine Konto- oder Depotvollmacht für den Todesfall zu hinterlegen beschäftigt viele Nutzer des Neobrokers. Wir haben die Frage einmal genauer angesehen.
Was ist eine Vollmacht für den Todesfall
Mit einer Vollmacht für den Todesfall bestimmst du, wer im Falle Deines Ablebens bevollmächtigt ist, auf dein Konto oder Depot zuzugreifen, oder auch Transaktionen durchzuführen. In der Vollmacht nennst du also namentlich eine, oder mehrere Personen. Für den Fall des Ablebens sind die namentlich genannten Personen dann bevollmächtigt deine Bank- oder Depotgeschäfte (weiter) zu führen.

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Ist die Erteilung einer Vollmacht bei Trade Republic wichtig?
Ob eine Vollmacht bei Trade Republic oder einer anderen Bank wichtig ist, dass muss jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Vollmacht für den Todesfall wichtig sein kann.
Stirbt etwa der Konto- oder Depotinhaber kann so lange niemand auf die Konten zugreifen bis klar ist, wer dazu berechtigt ist. Verfügt die Bank über eine zuvor ausgestellte Vollmacht, so kann der darin Bevollmächtigte sofort über die Finanzen verfügen, ggf. Depotverkäufe durchführen oder auch Überweisungen tätigen.
Liegt dem Broker oder der Bank keine Vollmacht vor, so gilt natürlich die gesetzliche Erbfolge. Allerdings muss diese gegenüber der Bank oder einem Depotbroker wie Trade Republic erst nachgewiesen werden. Der Nachweis kann etwa durch einen Erbschein erfolgen. Die Beantragung kann jedoch sehr zeitaufwendig sein.
Der größte Vorteil einer Vollmacht liegt also auf der Hand. Der Bevollmächtigte ist sofort handlungsfähig. Der gesetzliche Erbe hingegen muss zunächst abwarten, bis seine Erbfolge offiziell bestätigt wird.
- Bevollmächtigte sind sofort handlungsfähig
- gesetzliche Erben ohne Vollmacht sind erst handlungsfähig, sobald die Erbfolge gegenüber der Bank bestätigt
Welche grundsätzlichen Arten von Vollmachten gibt es?
Es gibt diverse Vollmachts-Arten, darunter:
- Allgemeine Vollmacht: Eine Person (der Vollmachtgeber) erteilt einer anderen Person (dem Vollmachtnehmer) die Erlaubnis, mehrere bestimmte Handlungen in seinem Namen durchzuführen.
- Spezielle Vollmacht: Eine Person erteilt einer anderen Person die Vollmacht, vorab genau definierte Handlungen oder Angelegenheiten durchführen zu können.
- Prokura: Eine Person erteilt einer anderen Person die Vollmacht, Geschäfte im Namen des Unternehmens abzuschließen und Verträge im Namen des Unternehmens zu unterschreiben.
- Generalvollmacht: Der Bevollmächtigte darf alle Handlungen im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen, die in einem bestimmten Bereich oder mit bestimmten Vermögenswerten zusammenhängen.
Ist eine Vollmacht bei Trade Republic möglich?
Bei klassischen Filialbanken, aber auch bei bekannten Onlinebanken ist die Erteilung von Konto- oder Depotvollmachten ein normaler Vorgang. Doch wie sieht es mit einer Vollmacht bei Trade Republic aus? Kann eine Willenserklärung beim Neobroker ebenfalls hinterlegt werden?
Wir haben genau das bei Trade Republic angefragt und folgende Antwort des Brokers erhalten:
Lieber Stefan,
Kundenservice Trade Republic
danke für Deine Nachricht. Wir bieten aktuell keine Möglichkeit an, eine Vollmacht für eine dritte Person einzurichten. Jeder Kunde handelt mit seinem Wertpapierdepot auf eigene Rechnung. Eine Ausnahme wäre, wenn der Depotinhaber verstirbt. Dieser Fall ist in unserer Kundenvereinbarung unter Absatz 5.3. beschrieben. Hier heißt es sinngemäß, dass der Erbe unter Vorlage seiner Rechte einen Depotübertrag bzw. eine Auszahlung der Gelder veranlassen kann. Die Kundenvereinbarung kannst Du im Menü “Deine Unterlagen” in Deinen Profileinstellungen auch noch einmal nachlesen.
Die Kundenvereinbarung enthält im von Trade Republic genannten Punkt 5.3 folgende Aussage:
„Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber Trade Republic auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, Trade Republic seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Trade Republic darf als Berechtigten ansehen und an diesen mit befreiender Wirkung leisten, wer eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorlegt und darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist. Dies gilt nicht, wenn Trade Republic bekannt ist, dass der dort Genannte nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn Trade Republic dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.„
(Quelle: Kundenvereinbarung Trade Republic)

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Fazit – Vollmacht bei Trade Republic
Kurz gesagt bedeutet die Antwort des Brokers, dass die Hinterlegung einer Vollmacht bei Trade Republic nicht möglich ist. Im Falle des Ablebens des Depotinhabers besteht der Neobroker also darauf, dass die Berechtigung zur Verfügung über das Depot des Verstorbenen mittels eines (notariellen) Testaments nachgewiesen werden muss. Ist kein Testament vorhanden muss der letzte Wille mittels eines Erbscheins belegt werden.
Im Falle des Ablebens des Depotinhabers / der Depotinhaberin benötigt es mehr Zeit, um die Voraussetzungen für den Zugriff auf das Depot zu schaffen. Die Beantragung etwa eines Erbscheins kann durchaus mehrere Wochen dauern. Bis dahin bleibst du als Erbe zunächst handlungsunfähig. Wäre eine Depotvollmacht hinterlegt, wäre ein Zugriff mehr oder weniger umgehend möglich.
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