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E-Aktie! Die elektronische Aktie kommt

E-Aktie! Die elektronische Aktie kommt

Im September 2023 hat der Deutsche Bundestag erstmals über die Einführung der elektronischen Aktie, der sogenannten E-Aktie beraten. Nun könnte man meinen, bei einer E-Aktie handelt es sich um Aktien von Unternehmen der Elektro- also E-Mobilität. Aber weit gefehlt. Die neue elektronische Aktie geht auf einen Entwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zurück.

Was ist eine elektronische Aktie überhaupt?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die neue E-Aktie keine eigenständige Aktienart ist. Es ändert sich somit auch nichts am Verhältnis des Aktionärs zur jeweiligen Gesellschaft. Die Rechte die für die Aktionäre bislang galten, gelten auch bei der elektronischen Aktie weiterhin. Bislang werden Aktien ausschließlich physisch verbrieft. Durch die E-Aktie kommt nun die elektronische Verbriefung hinzu. Dies funktioniert durch die Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister.

  • entweder physische Verbriefung
  • oder elektronische Verbriefung und Eintragung ins Wertpapierregister

Im Übrigen sind Aktiengesellschaften bei der Ausgabe neuer Aktien nicht verpflichtet, die Aktien als E-Aktien auszugeben. Vielmehr haben Sie bei der Emission die freie Wahl. Aktiengesellschaften, die bereits physische Aktien ausgegeben haben, können aber die verbrieften Aktien jederzeit durch E-Aktien ersetzen. Das erfolgt dann durch eine einfach Eintragung im entsprechenden Register. Grundlage des ganzen ist das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG).

Wer führt das Aktienregister bei der elektronischen Aktie (E-Aktie)?

Im Moment ist die Führung von zentralen elektronischen Wertpapierregistern nur Wertpapiersammelbanken gestattet. Allen voran hierzulande zum Beispiel der Clearstream. Es ist jedoch auch für Emittenten möglich, beispielsweise ein Kryptowährungsregister zu führen. Da dies allerdings eine Art von Finanzdienstleistung ist, benötigt der Emittent zwingend die Zustimmung der BaFin.

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Was bedeutet die Einführung der E-Aktie für Dich als Anleger?

Für Dich als Aktionär oder Anleger ist die Tatsache, dass die E-Aktie eingeführt wird eher unbedeutend. Kaufst Du eine Aktie in Dein Wertpapierdepot, so genießt Du weiterhin die selben Rechte als Aktionär. Ein möglicher Vorteil liegt unter Umständen in niedrigeren Kosten bei der Emission im Vergleich zur physischen Ausgabe und Verbriefung. Ob der Endkunde diese Kostenvorteile jedoch spüren wird, das bleibt abzuwarten.

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Von Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

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