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Senkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab 2022 geplant!

Senkung der BeitragsbemessungsgrenzeSenkung der Beitragsbemessungsgrenze und Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge

Im September diesen Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Verordnungsentwurf zu den künftig ab 1.1.2022 geltenden Rechengrößen für die Sozialversicherung vorgelegt. Demnach soll es zu einer Senkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab dem kommenden Jahr kommen. Doch dies hat Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge, die als Säule der Altersvorsorge äußerst wichtig ist.

Wie soll die Senkung der Beitragsmessungsgrenze ab 1.1.2022 aussehen?

Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG beträgt in diesem Jahr 85.200 Euro p.a. bzw. 7.100 Euro/Monat. Diese Grenze soll auch auf Grund der Corona-Pandemie, und den geringeren Durchschnittseinkommen in dieser Zeit, nach dem Entwurf der Regierungsparteien ab Januar 2022 gesenkt werden.

Die neuen (geplanten) Grenzen der BBG:

84.600 Euro / Jahr
7.050 Euro / Monat

Auch wenn die Senkung optisch gering erscheinen mag hätte die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge.

Was genau ist die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich?

Von der BBG hängt ab, wie viel Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber im Monat an sozialversicherungspflichtigen Beiträgen bezahlen. Nur Arbeitsentgelt bis zu dieser Grenze wird für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen heran gezogen.

Zu Sozialversicherungsbeiträgen zählen:

  • Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge)
  • Beiträge zur Pflegeversicherung (PV-Beitrage)

Warum hat die Senkung der BBG Auswirkungen auf die Betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Auf der einen Seite könntest Du nun denken, Prima, wenn die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, dann muss ich weniger Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Das stimmt natürlich auf den ersten Blick. Dass aber die Senkung der Beitragsbefreiungsgrenze unmittelbare Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat, dass wissen die wenigsten.

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Da die steuerliche Förderung der bAV nach $ 3.63 EStG unmittelbar an die BBG gekoppelt hätte eine Senkung (wenn auch geringe) negative Auswirkungen auf die steuerfreien Beiträge in betriebliche Altersvorsorge. Gleich sieht es bei der Sozialversicherungsfreiheit von bAV-Beiträgen nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV aus. Auch hier wirkt sich eine Senkung der BBG-Grenze unmittelbar negativ auf die Altersvorsorgebeiträge von Sparern aus. Kurz gesagt mindert sich der Betrag, den Sparer steuer- und sozialversicherungsfrei in die Rentenvorsorge investieren können.

Fazit – Senkung der Beitragsbemessungsgrenze ab 2022

Der grundsätzliche Gedanke, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, weil die Einkommen während der Corona Pandemie stagnierten oder sogar gesunken sind ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings wird dadurch auf der anderen Seite die extrem wichtige Säule der betrieblichen Altersvorsorge geschwächt, da Beiträge nicht mehr so hoch im noch im letzten Jahr steuer- bzw. sozialversicherungsfrei beispielsweise in eine Direktversicherung eingezahlt werden können.

Auch wenn die Senkung der Beitragsbemessungsgrenze BBG marginal erscheint, sollte der Gesetzgeber die wichtige Säule der Altersvorsorge über Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen im Blick behalten.

Da es sich bisher nur um einen Entwurf handelt kann man gespannt sein, was dann im Januar 2022 tatsächlich gilt. Die betriebliche Altersvorsorge bleibt aber meines Erachtens nach auch bei einer geringfügigen Absenkung der BBG ein durchaus attraktives Modell um die persönliche Altersvorsorgen zu stärken, um im Alter sorgenfrei leben zu können. Sich rein auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu verlassen halte ich für fahrlässig.

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Von Stefan von aktiengott.de

Ich beschäftige mich seit 1995 intensiv mit Aktien, der Börse und Finanzen im Allgemeinem. Mein Wissen, das ich sowohl beruflich als auch privat erworben habe gebe ich gerne an andere weiter!

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